Endbenutzer-lizenzvereinbarung


Bevor Sie die Software installieren oder nutzen, müssen Sie diese Lizenzvereinbarung lesen und ihr zustimmen. Personen, welche die Software im Namen eines Unternehmens erwerben, müssen über die ausreichende Vertretungsbefugnis des von ihnen vertretenen Unternehmens verfügen. Die vorliegende Vereinbarung gilt als von Ihnen anerkannt, wenn Sie das Programm installieren und/oder ausführen. BvL.com GmbH, deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Firmensitz in Berlin (Deutschland), Keithstr. 18-20 in 10787 Berlin, erteilt Nutzern eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz (nachfolgend Lizenz) zur Nutzung ihrer Software mit der Bezeichnung BvLArchivio_HC.exe. 

Zweck und technische Anforderungen 
Sobald Sie das Programm ausführen, akzeptieren Sie implizit die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Sie über BvLArchivio Hashcontrol informiert sind und es auf eigene Haftung verwenden. BvL behält sich das Recht vor, diese Softwarelizenz sowie alle zugehörigen Referenzdokumente regelmäßig zu aktualisieren. 

Urheberrecht 
BvL ist alleiniger Inhaber des Urheberrechts von BvLArchivio_HC.exe, BvLHash1control.exe und Automatic_HC.exe. Diese Vereinbarung ist eine Lizenz, um BvLArchivio_HC.exe zu benutzen und beinhaltet keine Übertragung des Eigentums der zugehörigen Rechte. Sie dürfen die BvLArchivio Programme mithilfe aktueller oder zukünftiger Technologie weder ändern, umarbeiten, trennen noch dekompilieren. Ein Verstoß gegen eine der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Lizenz wird als Verstoß gegen diesen Vertrag bewertet. 

Gewährleistung und Haftung 
Sie verwenden BvLArchivio gemäß den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. BvL haftet nicht für Schäden, die auf eine Verwendung des Programms zurückzuführen sind. Mit Ausnahme der gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen befreien Sie BvL von jeder Haftung für Schäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Ausführung des Programms oder einer Fehlfunktion des Programms, die sich aus der Art der Verwendung oder zum Zeitpunkt der Installation ergeben. Der genannte Haftungsausschluss gilt auch für die Mitarbeiter und die Führungskräfte von BvL. BvL empfiehlt allen Nutzern die Installation und Verwendung zunächst auf einem identischen Testsystem auszuführen. BvL gibt keine Garantie auf Verfügbarkeit, Fortführung und fehlerfreie Funktion des Programms. Aus diesem Grund schließt diese Garantie im Rahmen der geltenden Gesetze alle Schäden aus, die sich aus einer fehlenden Verfügbarkeit oder einer nicht kontinuierlichen Funktion des Programms sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen ergeben. BvL übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt. Ebenso ist BvL für Umstände außerhalb seines Einflussbereiches wie zum Beispiel Viren und Interferenzen mit Drittprodukten nicht haftbar zu machen. BvL haftet nicht für die Rechte am geistigen Eigentum, Vertriebsrechte, Integrität, Qualität und Ausführung der mit dem Programm verbundenen Software. 

Laufzeit der Vereinbarung 
Die Dauer dieser Vereinbarung beginnt nach Ihrer Einverständniserklärung. BvL hat das Recht, diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise, jederzeit, aus beliebigem Grunde und ohne Vorankündigungen oder Haftung zu beschränken, auszusetzen oder zu beenden. Diese Vereinbarung und somit die Lizenz enden, sobald Sie gegen eine der darin enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Bei Ablauf dieser Vereinbarung müssen Sie alle Kopien und die Installation von BvLArchivio_HC löschen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Besitz befinden. 

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand 
Diese Softwarelizenz und die Ausführung des Programms BvLArchivio_HC.exe unterliegen deutschem Recht. Bei sämtlichen Streitfällen, die sich aus dieser Softwarelizenz oder der Ausführung des Programms ergeben, wenden sich die Parteien an die Gerichte der Stadt Berlin (Deutschland).